Ausbildungen in der Feuerwehr

 

Grundausbildung

 

Teil 1

Anforderung

Mindestalter: 16 Jahre

Ausrichtung

Ziel der Ausbildung ist die Qualifizierung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in der Funktion eines Feuerwehrmannes unter Anleitung.

Hinweis

Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Grundausbildung der Lehrgang „Sprechfunker“ und der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ absolviert werden, in denen Kenntnisse aus dem Bereich Sprechfunk und die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz vermittelt werden.

Lerninhalte

  • Rechtliche Grundlagen
  • Persönliche Schutzausrüstungen
  • Brennen und Löschen
  • Fahrzeug- und Gerätekunde
  • Rettungsgeräte und sonstige Geräte
  • Rettung und lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Technische Hilfeleistung

 

Teil 2

Anforderung

Mindestalter: 16 Jahre, abgeschlossenen Grundausbildung Teil 1

Ausrichtung

Ziel ist es, die selbstständige Wahrnehmung der Aufgaben eines Feuerwehrmannes im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz sowie die Vermittlung speziell auf seinen Standort bezogenen Kenntnisse.

Lerninhalte

  • Löscheinsatz und technische Hilfeleistung
  • Erste Hilfe
  • Löschwasserförderung
  • Verhütung von Umweltgefahren
  • Sonderfahrzeuge
  • Rettung

 

Truppführerausbildung

Anforderung

Mindestalter: 16 Jahre, abgeschlossenen Grundausbildung Teil 1 und 2

Ausrichtung

Zur Vervollständigung der Truppausbildung folgt abschließend die Truppführerausbildung, die zielgesetzt die Befähigung zum Führen eines Trupps ( 2-3 Kameraden ) nach Auftrag z. B. innerhalb einer Gruppe ( 9 Kameraden ) beinhaltet.Somit ist es möglich, nach insgesamt 3-jähriger Ausbildung die Funktion Truppführer innerhalb der Feuerwehren des Landes Mecklenburg-Vorpommern zu erlangen.

 

 

Spezial- oder technische Ausbildung

Diese Ausbildung wird in Feuerwehrtechnischen Zentralen, anderen geeigneten Feuerwehrausbildungseinrichtungen oder an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern in Malchow durchgeführt.

 

Ausbildung: Atemschutzgeräteträger

Ausrichtung

Ziel dieser Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.

Anforderung

Voraussetzung für die Teilnahme ist die abgeschlossene Grundausbildung Teil I. Der Lehrgang Sprechfunker sollte vor dem Lehrgang Atemschutzgeräteträger abgeschlossen sein.

 

Ausbildung: Träger von Chemikalien-Schutzanzügen

Ausrichtung

Innerhalb dieser Ausbildung wird der Umgang, das Tragen und die Einsatzgrenzen mit Chemikalienschutzanzügen vermittelt.

Anforderung

Voraussetzung zum Besuch dieses Lehrganges ist die abgeschlossene Grundausbildung sowie die Atemschutzgeräteträger- und die Sprechfunkerausbildung.

 

Ausbildung: Maschinist

Ausrichtung

Dieser Lehrgang vermittelt die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen wie z. B. fest eingebaute Pumpen sowie sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführter Aggregate, z. B. tragbare Stromerzeuger. Weiterhin werden Kenntnisse und Verhaltensweisen für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erlernt und trainiert.

Anforderung

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme sind die abgeschlossene Grundausbildung und der Besitz eines Führerscheins für die jeweils erforderliche Fahrzeugklasse.

 

Ausbildung: Sprechfunker

Ausrichtung

Ziel dieser Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.

Anforderung

Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Grundausbildung Teil I.

 

Ausbildung: Technische Hilfeleistung (1)

Ausrichtung

Ausbildungsziel in diesem Lehrgang ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technischen Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.

Anforderung

Voraussetzung zum Besuch dieses Lehrgangs ist die abgeschlossene Truppmannausbildung.

 

Ausbildung: ABC-Gefahrenstoffe (1)

Ausrichtung

Innerhalb dieser Lehrgänge werden speziell die Problematiken rund um das Thema Atomare, Biologische und Chemische Gefahren behandelt. Es wird die Befähigung zur Handhabung der Sonderausrüstung einschließlich der Schutzkleidung, die Bedienung des ABC-Erkundungskraftwagens sowie die Dekontamination ( Grobreinigung ) von Personen und Geräten behandelt.

Anforderung

Voraussetzung für Teilnahme an diesem Lehrgang sind die abgeschlossene Grundausbildung und die Atemschutzgeräteträgerausbildung.

  (1) Diese Lehrgänge finden an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz statt.

 

 

Führungsausbildung an der Landesfeuerwehrschule

Ausrichtung

Nach mehrjähriger Erfahrung im Feuerwehrdienst sowie umfangreicher Aus- und Fortbildung kann die Feuerwehrfrau bzw. der Feuerwehrmann verschiedene Führungslehrgänge besuchen, die sie oder ihn befähigen, taktische Einheiten zu führen.

Anforderung

Im Rahmen der Lehrgänge werden Führungsfunktionen verschiedener Ebenen behandelt. Diese unterscheiden sich speziell in der Größe der zu führenden Einheiten.

A. Gruppenführer/-in

B. Zugführer/-in

C. Verbandsführer/in

D. Leiter/Leiterin einer Feuerwehr

E. Lehrgänge „Ausbilder in der Feuerwehr“

Die Ausbildung zur/zum „Leiter/-in einer Feuerwehr“ befähigt die Teilnehmer nach erfolgreichem Abschluss zum Führen einer Feuerwehr in organisatorischer und verwaltungsmäßiger Hinsicht.

Als „Ausbilder in der Feuerwehr“ können verschiedene Ausbilderfunktionen in unterschiedlichen Lehrgängen der Feuerwehr übernommen und schließlich standortbezogen oder auf Kreisebene angeboten bzw. durchgeführt werden.

 

mehr zur Landesfeuerwehrschule unter www.mv-regierung.de/feuerwehr/

 

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